Pflichten des Mediators

Ernst Andreas Kolb - Ihr Mediator nach DGM-Standard

Berufsbild des Mediators

Der Mediator darf keine eigenen Lösungsvorschläge machen. Diese sollen von den Parteien kommen. Er greift also allenfalls lenkend ein.

Der Mediator darf keine der Parteien beraten oder unterstützen. Er ist zur Allparteilichkeit verpflichtet. Die Betroffenen/Beteiligten müssen während des gesamten Verfahrens von der Unparteilichkeit des Mediators überzeugt sein, insbesondere davon, dass er die Positionen und Interessen aller Betroffenen/Beteiligten ohne eigene Bewertung aufnimmt.

Der Mediator ermittelt Sachverhalte und Hintergründe nicht selbst, sondern er ist auf diejenigen Informationen angewiesen, die ihm von den Parteien zur Verfügung gestellt werden.

Der Mediator ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Als Rechtsanwalt hat er im Zivilprozess nach § 393 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ein Aussageverweigerungsrecht. Im Strafprozess hat er gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht. Damit ist sichergestellt, dass Informationen, die dem Mediator von einer Partei zur Förderung des Mediationsverfahrens anvertraut werden, nicht in einem eventuell folgenden gerichtlichen Verfahren verwendet werden.

Ausbildung Ihres Mediators

Ernst Andreas Kolb verfügt über eine fundierte universitäre Mediationsausbildung (Postgraduierten-Studium an der FernUniversität Hagen mit Schwerpunkt Wirtschaftsmediation), ist eingetragen in die bei der Rechtsanwaltskammer Berlin geführte Mediatorenliste und arbeitet nach dem Harward-Konzept.

Ernst Andreas Kolb ist zertifizierter Mediator nach DGM-Standard und damit berechtigt, die Berufsbezeichnung Mediator DGM zu führen. Dieses Zertifikat wird gemäß der Anerkennungsordnung der Deutschen Gesellschaft für Mediation nur an Mediatorinnen und Mediatoren verliehen, die besondere theoretische und praktische Voraussetzungen erfüllen.

Mediator Ernst Andreas Kolb beachtet den Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren (European Code of Conduct for Mediators).

Presseecho

Berliner Morgenpost vom 18.02.2005

RTL-Presse-Interview

sueddeutsche.de - Kultur - vom 30.07.2009

SpiegelONLINE - Kultur - vom 29.07.2009

derStandard.at - vom 28.07.2009

Falter - Ausgabe 36/2009 vom 02.09.2009

Bericht über V-KM-Showmediation in Rosenheim

Nachbarschaftsstreit - Kolb greift ein

RA & Mediator Ernst Andreas Kolb ist Moderator der Sendung Nachbarschaftsstreit - Kolb greift ein auf RTL, dem ersten Primetime-Format im deutschen Fernsehen, in dem die Mediation im Mittelpunkt steht. Die 5 Folgen wurden bei der Erstausstrahlung (29.07.2009, 05.08.2009, 12.08.2009, 19.08.2009, 26.08.2009) von bis zu knapp drei Millionen Zuschauern gesehen. Es handelt sich ausnahmslos um authentische, also nicht gespielte oder gescriptete Fälle!

Rechtsanwalt und Mediator Ernst Andreas Kolb

Das Coaching-Format Nachbarschaftsstreit - Kolb greift ein war nominiert für die Goldene Kamera 2010 unter der Rubrik "Wer hilft am besten?". Nähere Informationen finden Sie hier.

Ein persönliches Statement von E. A. Kolb finden Sie hier.

Mitgliedschaften

Ernst Andreas Kolb ist langjähriges Miglied der Deutschen Gesellschaft für Mediation (DGM), Mitglied der Centrale für Mediation sowie Ehrenmitglied im Verband für Konfliktlösung und Mediation e.V..