Mediation - was ist das?
Der Begriff Mediation lässt sich einigermaßen treffend mit "Vermittlung" umschreiben. Als Vermittler ist der Mediator allparteilich. Er unterstützt die Parteien bei der Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung. Das Ergebnis seiner Bemühungen sollte eine Lösung sein, die den berechtigten Interessen aller Beteiligten bestmöglich gerecht wird - eine Lösung, mit der alle Seiten "gut" und in die Zukunft gerichtet leben können.
Die Durchführung eines Mediationsverfahrens kommt insbesondere in Betracht im Familienrecht, im Nachbarschaftsrecht, im Umwelt- und Immissionsschutzrecht, im Strafrecht (Stichwort: Täter-Opfer-Ausgleich), im Schulrecht, im Wirtschafts- und Arbeitsleben, im Vereinswesen, dort insbesondere in der Welt des Sports, sowie im Gesundheitswesen.
Der Vorteil einer Mediation gegenüber einem herkömmlichen Rechtsstreit liegt klar im Ergebnis. Hier wird den Parteien kein Urteil vorgesetzt oder ein Schlichterspruch aufgedrängt, sondern die Parteien erarbeiten "ihr" Ergebnis gemeinsam. Das nennt man "Win-Win-Situation". Denn es profitieren letztlich alle am Verfahren Beteiligten.
Hinzu kommt der Zeitvorteil (die Mediation ist ein schnelles Verfahren, bei dem man nicht monatelang auf einen Gerichtstermin warten muss) und in den meisten Fällen eine nicht unerrhebliche Kostenersparrnis gegenüber einem Streit durch den justiziellen Instanzenzug.
Ernst Andreas Kolb ist als Mediator tätig und erfahren
- in Nachlassangelegenheiten,
- in Nachbarschaftsstreitigkeiten,
- in Wirtschaftsunternehmen,
- im Vereinswesen sowie
- im Gesundheitswesen
Mediator Ernst Andreas Kolb beachtet den Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren (European Code of Conduct for Mediators).
Welche Voraussetzungen müssen die Konfliktparteien mitbringen?
Zur Erarbeitung einer tragfähigen Lösung müssen alle Betroffenen/Beteiligten in erster Linie
- freiwillig zum Dialog bereit sein und
- die Interessen des Gegners akzeptieren (wollen).
Eine Mediation kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht, wenn eine der Parteien offensichtlich überlegen ist oder es eine Partei darauf anlegt, die andere bewusst zu schädigen oder ihr eine Lösung abzufordern, die die Grenzen des Zumutbaren klar überschreiten würde.
Wie ist die Vorgehensweise in der Mediation?
Die Streitparteien müssen zunächst ihre Gesprächsbereitschaft erklären.
In einem nächsten Schritt gilt es, die verschiedenen Hintergrundinteressen, die zu dem eigentlichen Konflikt geführt haben könnten oder tatsächlich geführt haben, zu ergründen. Das ist eine der Hauptaufgaben des Mediators.
Auf dieser Grundlage werden gemeinsam Lösungsmöglichkeiten entwickelt.
Setzen die Parteien schließlich die erarbeitete Lösung auch so wie vereinbart um, dann sollte der Konflikt behoben sein.
Nachbarschaftsstreit - Kolb greift ein
Die Bekanntheit der Mediation wurde durch die Sendung Nachbarschaftsstreit - Kolb greift ein auf RTL deutlich gesteigert. Es handelt sich hierbei um das erste Primetime-TV-Format im deutschen Fernsehen, in dem die Mediation und die Arbeit eines Mediators im Mittelpunkt stehen. Das Format mit Ernst Andreas Kolb hatte bis zu knapp drei Millionen Zuschauer (Erstausstrahlung am 29.07.2009, 05.08.2009, 12.08.2009, 19.08.2009, 26.08.2009). Es sei der Hinweis gestattet, dass die in dem Format bearbeiteten Fälle ausnahmslos authentisch und nicht gespielt sind.
Weitere Informationen zur Sendung finden Sie hier.
Stichwort: Gerichtliche Mediation in Berlin
Die Berliner Justiz fördert das Mediationsverfahren. In der gerichtlichen Mediation wird versucht, einen bereits bei Gericht anhängigen Rechtsstreit mit richterlicher Hilfe in eine Win-Win-Lösung zu verwandeln. Dabei bleiben die Parteien durch ihre Anwälte vertreten und beraten. Folglich muss kein Teilnehmer befürchten, vom Gericht "über den Tisch gezogen zu werden".
Der gesetzliche, also der laut Geschäftsverteilungsplan für den Rechtsstreit zuständige Richter wird für die Dauer des Mediationsverfahrens von seinen Pflichten entbunden; das Verfahren ruht also. Ein(e) Mediatorenrichter(in) führt das Verfahren als gerichtliches Mediationsverfahren weiter und nimmt in der Regel unmittelbaren Kontakt zu den Parteien und den Parteivertretern auf. Weitere Informationen finden Sie die Informationsseite des Landgerichts Berlin sowie Hinweise für Streitparteien, herausgegeben von der Berliner Justiz.
Thesen zur Mediation
Mediation und weitere Verfahren konsensualer Streitbeteiligung - Regelungsbedarf im Verfahrens- und Berufsrecht? - Thesen zum Gutachten von Prof. Dr. Burkhard Hess, Heidelberg, 67. Deutscher Juristentag in Erfurt.


