Fortbildungsbescheinigung des Deutschen AnwaltVereins
Rechtsanwalt & Mediator Ernst Andreas Kolb bildet sich laufend fort. Dies ist unter anderem dokumentiert durch folgende Urkunden:
- Fortbildungsbescheinigung 2009
- Fortbildungsbescheinigung 2008
- Fortbildungsbescheinigung 2007
- Fortbildungsbescheinigung 2006
- Fortbildungsbescheinigung 2005
Neben dem Besuch von Seminaren bildet sich Ihr Rechtsanwalt & Mediator E. A. Kolb laufend durch Literatur mehrerer Fachzeitschriften und Newsletter sowie mittels Online-Datenbanken fort. Daneben kommentiert RA E. A. Kolb erb- und erbschaftsteuerrechtliche Entscheidungen für den Rudolf Haufe Verlag.
Laufende Fortbildung ist für RA E. A. Kolb zum Wohle der Mandanten und der Mandatsbearbeitung Ehrensache!


