Fortbildungsbescheinigung des Deutschen AnwaltVereins

Rechtsanwalt & Mediator Ernst Andreas Kolb bildet sich laufend fort. Dies ist unter anderem dokumentiert durch folgende Urkunden:

Neben dem Besuch von Seminaren bildet sich Ihr Rechtsanwalt & Mediator E. A. Kolb laufend durch Literatur mehrerer Fachzeitschriften und Newsletter sowie mittels Online-Datenbanken fort. Daneben kommentiert RA E. A. Kolb erb- und erbschaftsteuerrechtliche Entscheidungen für den Rudolf Haufe Verlag.

Laufende Fortbildung ist für RA E. A. Kolb zum Wohle der Mandanten und der Mandatsbearbeitung Ehrensache!