Streit rund um das Arbeitsverhältnis
Jeder, der abhängig beschäftigt ist, und jeder, der Arbeitnehmer bei sich beschäftigt, weiß, dass es allzu häufig zu Streitigkeiten rund um den Arbeitsplatz kommt. Diese lassen sich in den meisten Fällen durch einen Vergleich beenden. Wird der Streit aber durch die Instanzen getrieben, so kann er langwierig und teuer werden. Daher ist es in der Regel kein Fehler, schon vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses qualifizierten Rechtsrat einzuholen. Erst recht aber gilt dies, wenn eine Kündigung ansteht oder ausgesprochen worden ist.
Bitte beachten Sie auch, dass vor dem Arbeitsgericht jede Partei die Prozess- und Anwaltskosten in erster Instanz selbst tragen muss. Schließen Sie am besten eine Arbeitsrechtsschutz-Versicherung ab!
Schon die Begründung eines Arbeitsverhältnisses wirft nicht selten - sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite -
Rechtsfragen auf:
Entsprechen die Regelungen im Arbeitsvertrag den eigenen Erwartungen? Sind die Vertragsbestimmungen ausreichend oder bleiben zu viele
Punkte ungeregelt? Stehen sie in Einklang mit der geltenden Rechtslage? Ist die Befristung zulässig? Sind zwingende sozialversicherungsrechtliche
Vorgaben beachtet? ...
Auch nach Abschluss des Arbeitsvertrages kann es zu Irritationen kommen:
Darf der Arbeitgeber einfach diese oder jene Arbeit dem Arbeitnehmer abverlangen? Muss Urlaub gewährt/darf Urlaub genommen werden? Besteht
Anspruch auf Sonderleistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld? Wie verhält es sich mit Sonderurlaub? ...
In größeren Betrieben gibt es in der Regel einen Betriebsrat.
Nicht selten gilt ein (Flächen-)Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung,
aus denen sich besondere Rechte und Pflichten ergeben.
Sie wollen oder müssen als Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beenden? Dann lassen Sie sich beraten, um teure Fehler zu vermeiden!
Soll ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden? Ist das Schriftformerfordernis gewahrt? Bedarf es einer vorherigen Abmahnung? Was
ist mit der Sozialauswahl? ...
Als gekündigte/r Arbeitnehmer/in sollten Sie prüfen lassen, ob es Sinn macht, sich zur Wehr setzen:
Gibt es Kündigungsschutz? Ist die 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage gewahrt? Muss auch weiterhin die Arbeitskraft
angeboten werden? Kommt eine Abfindung in Frage? ...
Diese und ähnliche Fragen würde ich Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch beantworten. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Kanzlei ADVOKOLB in Verbindung!
Als betroffener Arbeitnehmer sollten Sie keine Zeit verschenken, als Arbeitgeber sollten Sie sich gegen die Ansprüche Ihres (ehemaligen) Arbeitnehmers qualifiziert verteidigen. In beiden Fällen vertreten wir Sie kompetent vor dem Arbeitsgericht und durch alle Instanzen!


